Die sozialpädagogische Familienhilfe nach §27 / § 31 SGB VIII beinhaltet die Unterstützung der gesamten Familie, durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen.

Die Familien können direkt beim Jugendamt einen Antrag stellen, dass sie die Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Die Familien, insbesondere Familien mit Migrationshintergrund, haben sogar die Möglichkeit und auch das Wahlrecht, nach ihrem eigenen kulturellen Hintergrund, wie beispielsweise eigene Muttersprache,  Religion, Kultur etc. den Familienhelfer auszuwählen.

Nach einer Überprüfung wird den Familien die Hilfe bis zu einer Zeitspanne von mindestens 3 Monaten bis hin zu 2 Jahren gewährt.

Im Einzelheiten sind die folgenden Punkte unter Sozialpädagogische Familienarbeit zu verstehen:

• Verbesserung und Stabilität des Familienalltags
• Eine gute Zusammenarbeit mit den Kindern, Jugendlichen, Eltern, Betreuern und      Institutionen
• Begleitung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Eltern in schwierigen Lebenslagen
• Unterstützung und Begleitung von Alleinerziehenden
• Unterstützung bei Schulproblemen
• Kooperationsarbeit mit der Familie, den Kindergärten und Schulen
• Mediationsarbeit zwischen Familie und verschiedenen Institutionen
• Unterstützung und Begleitung in Behördenangelegenheiten
• Förderung bei Erziehungsfragen und Stärkung der Erziehungskompetenz
• Krisenintervention