Das Familiengericht wird dann in Anspruch genommen, beziehungsweise greift dann ein, wenn familienrechtliche Probleme zustande kommen.
Die wichtigsten Aufgabenbereiche des Familiengerichts erstrecken sich über innerfamiliäre Streitigkeiten sowie  Trennungs- und Scheidungsfragen, bei Verfahren zur Einrichtung von Pflegschaft für Minderjährige und Angelegenheiten von Adoption oder Schutz vor Gewalt.